Für die Geschäftsbeziehungen vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen mit Kunden im Rahmen unseres Online Shops gelten ausschließlich die nachfolgenden ABG´s. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen etc. sind nur verbindlich, wenn Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen sie schriftlich bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden.
 
§ 1 Vertragsabschluß
Die vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen in Anzeigen und Katalogen benannten Preise sowie sonstige Angebote vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. An schriftliche oder telefonische Bestellungen ist der Kunde 30 Tage gebunden. Der Abschluß des Vertrages erfolgt mit dem Beginn der Erfüllung oder einer Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist. Ein Vertragsabschluß kommt erst mit Ausführung der Bestellung durch Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen zustande. Die automatische Bestellbestätigung des Auftragseingangs genügt dafür nicht.
 
§ 2 Lieferbedingungen
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung bei Lagerware innerhalb von 5 Werktagen nach Geldeingang auf unserem Konto. Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen ist zu Teillieferungen berechtigt. Das Beschaffungsrisiko trägt der Kunde. Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen braucht die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Im übrigen beschränkt sich die Haftung vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen bei Lieferverzug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Lieferung in Deutschland: Die Lieferung erfolgt an die angegebene Kundenanschrift. Alle Lieferungen werden per Vorkasse, Nachnahme oder Lastschrift abgerechnet. Für bis 250€ netto berechnen wir 7,50€ plus 8,-€ Nachnahmegebühr. Der Versand erfolgt mit DPD. Lieferungen außerhalb Deutschlands (innerhalb EU) erfolgen auf Absprache. Die Lieferung erfolgt an die angegebene Kundenanschrift. Alle Lieferungen werden nur per Vorkasse oder Nachnahme abgerechnet.
 
§ 3 Zahlungsbedingungen
Sie können per Vorkasse oder per Nachnahme bezahlen. Wenn ein Kunde das Lastschriftverfahren gewählt hat, so wird der Kaufpreis mit Eingang der Bestellung beim Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen fällig, spätestens jedoch bis zur Warenanlieferung. In besonderen Fällen, welche im Ermessen des Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen liegen kann der Kunde auch auf Rechnung bezahlen. Bei Lieferungen in die Mitgliedsstaaten der EU und Drittländer sind die Versandkosten nachzufragen. Wurde die Ware 30 Tage nach Waren- und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, tritt automatisch Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann der Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen gesetzliche Verzugszinsen verlangen, die 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz liegen. Falls der Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen nachweislich ein darüber hinausgehender Verzugsschaden entstanden ist, kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden. Der Besteller kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, der Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen schriftlich anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.
 
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen mit dem Kunden entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor.
 
§ 5 Erfüllungsort/Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Sitz des Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen ist Oelsnitz. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden schon dann über nach Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, dass der Lieferer die Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Ware dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben hat. Der Kunde hat die Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen und dem Transporteur zu melden.
 
§ 6 Mangelansprüche/Haftung
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Für die Lieferung von Ware, die nicht neu ist, verkürzen sich die Rechte des Kunden wegen eines Mangels auf ein Jahr. Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen autorisierte Personen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind. Der Kunde hat die Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und Mängel, Beanstandungen der Mengen oder Beschaffenheit der Ware sowie Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, jeweils unverzüglich schriftlich zu rügen. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine eigenständigen Rechte gegen Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen schriftlich bestätigt werden. Verlangt der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat der Kunde Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen vor Übersendung der Ware zu informieren. Dem Lieferer steht es frei, wo die Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels durchgeführt wird. Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen wird unverzüglich auf seine Kosten die Durchführung der Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels organisieren. Dieses Recht vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen umfasst auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware wird sorgfältig auf den geltend gemachten Mangel überprüft. Dem Kunden werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Sofern sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, der vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen zu vertreten ist, wird dieser vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen behoben und die Ware nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei zugeschickt oder - auf Wunsch des Kunden - zum Abholen bereit gestellt. Zur Beseitigung des Mangels wird der Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen eine Frist von mindestens zwei Wochen ab Verfügbarkeit der Ware eingeräumt. Sollte wegen der Art der auszuführenden Reparatur die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb dieser Frist möglich sein, wird der Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen den Kunden informieren. Die Frist zur Beseitigung des Mangels verlängert sich in diesem Fall angemessen. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird. Der Kunde hat für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen, die eine Kompensation von Datenverlusten gewährleistet, die bei der Beseitigung des Mangels oder bei sonstiger Durchführung von Reparaturarbeiten an der Ware entstehen. Wenn der Kunde als Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Ware oder Rücktritt verlangt, ist er zur Rückgewähr der mangelhaften Ware und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: Bei einer Nutzungsdauer - von mehr als ein bis drei Monaten 10% des Verkaufswertes - von mehr als drei bis sechs Monaten 20% des Verkaufswertes - von mehr als sechs bis zwölf Monaten 30% des Verkaufswertes - von mehr als zwölf bis vierundzwanzig Monaten 50% des Verkaufswertes. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einen Umstand beruht, für den der Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen hat.
 
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312d)
1. Dem Verbraucher (BGB § 13) steht bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein Widerrufsrecht (BGB § 355) zu. Nach Maßgabe des Gesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an: Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen, Vogtsberger Str. 22, 08606 Oelsnitz.
2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 50,- Euro die Rücksendekosten. Versandkosten werden von uns grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart erstattet (Standardpaket Deutsche Post AG).
3. Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird. Es findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung unter Ausschluß des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.
 
§ 7 Datenschutz
Die zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen, personenbezogenen Daten werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen wird diese Daten ausschließlich nutzen und verarbeiten zur ordnungsgemäßen Erledigung des Kaufvertrages. In diesem Rahmen ist der Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben.
 
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse aus dem Vertragsverhältnis vom Autolackier- und Spenglereibedarf Graichen mit Kunden sofern diese Geschäftskunden bzw. Vollkaufmann sind, ist Plauen.
 
§ 9 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.